Dies ist meine Geschichte

Bevor Sie sich durch Berge von Unterlagen durcharbeiten:

Mai 2007: Doppelmord in der Taverne

Im Mai 2007 beging der Asylbewerber Ali Sebti in der Taverne Bar in Erstfeld, welche ich in dieser Zeit führte, einen Doppelmord.  Der Täter ist bis heute flüchtig. Entsprechende Unterlagen finden Sie hier:

2008

Vier Polizisten besuchten zusammen mit einem Wirt von Erstfeld die Taverne Bar. Zu diesem Zeitpunkt bestand ein offenes Strafverfahren gegen einen dieser Polizisten, welcher pikanterweise den höchsten Rang (Dienstchef) bekleidete. Ich hatte ihn wegen eines anderen Zwischenfalls auf der Strasse wegen Körperverletzung angezeigt. Ein anderer (MM) war Leiter der Forensik bei der Kantonspolizei Uri und wird in dieser Geschichte noch eine wesentliche Rolle spielen. Die Gäste verhielten sich ungebührlich und wurden deshalb vom mir gebeten das Lokal zu verlassen. Da sie diese Aufforderung ignorierten, telefonierte ich mit der Polizei. Die beiden ausgerückten, uniformierten Polizisten versuchten dann ihre stark alkoholisierten Chefs zum Verlassen des Lokals zu bewegen. In den Medien wurde das Verhalten der Polizisten kritisiert und es wurde auch zum  Fasnachtsthema, sogar auf Umzugswagen. Die Polizeiführung sah sich gezwungen Stellung zu nehmen und verbot Angehörigen der Kantonspolizei Uri in der Freizeit den Besuch in der Taverne Bar. Zu diesem Zeitpunkt war mir bereits klar, dass die Polizei Rache nehmen würde, wenn sich die Gelegenheit dafür bieten würde.

Januar 2010

Im Januar 2010 wurde ich festgenommen. Mir wurde eine Schussabgabe vor der Taverne Bar angelastet.  Meine Kleider und ich wurden auf Schmauch (Pulverspuren, welche bei jeder Schussabgabe immer entstehen) untersucht. Weder an den Kleidern noch an den Händen, Gesicht, usw. konnte Schmauch festgestellt werden. Es wurde ebenfalls eine DNS-Untersuch angeordnet, gegen den ich zuerst opponierte. Ich hatte bemerkt, dass Polizist MM diese forensische Untersuchung nicht nur leitete, sondern auch persönlich ausführte. Meiner Meinung nach hätte er nach dem in der Taverne Ausstand treten müssen. Mir wurde mitgeteilt, dass ich nun verhaftet sei und nichts zu bestimmen hätte. Nachdem mein Einwand schriftlich festgehalten wurde, fügte ich mich meinem Schicksal.

Gezielt hätte ich bei der Schussabgabe angeblich auf John Peeters, welcher zuvor Gast in meiner Bar war. Die Polizei befragte das angebliche Opfer und hielt seine Aussage schriftlich fest. Danach wurde er einem Alkoholtest unterzogen, welcher ein Wert von 2.56 Promille ergab. Die Staatsanwaltschaft führte zwei Tage später eine Konfrontationsbefragung durch, in welcher John erneut alkoholisiert teilnahm. In diesen zwei Befragungen behauptete John mich als Schützen erkannt zu haben. Die Ermittlungsbehörden weigerten sich danach John erneut zu befragen, wahrscheinlich weil eine Befragung ohne Einfluss von Alkohol oder/und Drogen zu einem anderen Ergebnis geführt hätte.  Konkrete Fakten über John wurden erst später bekannt. Nach der Konfrontationsbefragung wurde ich aus der Haft entlassen. Zwei Wochen später suchte mich John in Erstfeld auf und behauptete, er wäre von der Polizei überredet worden mich zu belasten. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt fuhr ich John nach Altdorf zum Polizeiposten, wo er nach seinen Angaben seine belastenden Aussagen zurückziehen wollte. Auf meine Nachfrage hin, behauptete die Staatsanwaltschaft danach jedoch, nach der Befragung vom Januar keinen Kontakt mehr mit John Peeters gehabt zu haben. John wurde also trotz dieser Unstimmigkeiten zum Hauptbelastungszeugen der Staatsanwaltschaft.

Bei der peniblen Spurensicherung wurde auf dem Vorplatz der Bar eine Patronenhülse gefunden. Die Hülse wurde später als Hauptindiz gegen mich aufgeführt. Natürlich wurde sofort eine Hausdurchsuchung von sämtlichen Räumen angeordnet, zu welchen ich in diesem Zeitrahmen Zugang hatte. Die Tatwaffe konnte logischerweise nicht gefunden werden, weil ich ja nicht geschossen hatte. Wäre die Tatwaffe in meinem Besitz gewesen, hätte sie sich in Luft aufgelöst, genauso wie der Schmauch. Es wurden drei Schusswaffen gefunden, jedoch besass ich nur von einer Waffe den Waffenschein. Nach dem Vorwurf der Behörden war ich also so unglaublich schlau die Tatwaffe so zu verstecken, dass sie durch die penible Durchsuchung nicht gefunden wurde, aber zugleich so dumm andere illegale Waffen nicht zu verstecken. Ausserdem wäre angeblich zwischen der Schussabgabe und meinem Untersuch (Schussrückstände) zu viel Zeit verstrichen, sodass sich diese Rückstände nicht mehr nachweisen liessen. (Warum haben sie dann die Untersuchungen überhaupt noch gemacht?) Bemerkung: Ein Fund würde sofort als Beweis akzeptiert, wenn jedoch nichts gefunden wird, wo es gefunden werden müsste, ist es nicht entlastend.

Die Aussagen von John bei der polizeilichen Befragung ermöglichte es, den Standort des Opfers und des angeblichen Täters bei der Schussabgabe genau zu definieren. In der Richtung des angeblichen Schusses befindet sich eine Häuserwand. Zwei Wochen lag suchte die Polizei auch mit Metalldetektoren und Lupen nach dem Projektil in der Wand, ohne Erfolg. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass kein gezielter Schuss, sondern in die Luft geschossen wurde, von wem auch immer. Mit der Würdigung des fehlenden Projektils hätte man also automatisch den Tatvorwurf abschwächen müssen, was jedoch nie in Betracht gezogen wurde.

Da kein einziger Sachbeweis zu meinen Lasten gefunden wurde, gelang Polizist MM aus der Forensik schließlich eine wissenschaftliche Sensation. Er fand angeblich auf der Patronenhülse meine DNS. Seltsamerweise teilte er jedoch seinen Treffer nicht der Staatsanwaltschaft mit, er behielt ihn für sich. Erst Monate später leitete er diesen Sachbeweis weiter. Das Bundesgericht entschied später, dieser angebliche Sachbeweis dürfe nicht gegen mich verwendet werden. In der Zwischenzeit konnte die Verteidigung nämlich aufzeigen, dass es noch keiner Spurensicherung in Europa gelang, auf einer abgeschossenen Patronenhülse eine DNS zu finden. Die Hitze vernichtet solche Spuren immer. Da weder ich noch mein Verteidiger forensisches Sachwissen dieser Grössenordnung besassen, führte dieser angebliche Sachbeweis zu Verurteilung im ersten Gerichtsprozess. Erst im Berufungsprozess konnte die Verteidigung nach eingehender Recherche die Unmöglichkeit der Existenz dieser DNS aufzeigen. Mit anderen Worten wurde der Kantonspolizei Uri, namentlich Polizist MM wissenschaftlich die Manipulation von Beweismitteln nachgewiesen. Natürlich wurde damit auch klar, warum er die Staatsanwaltschaft nur widerwillig informiert hatte.

Die Verteidigung verlangte immer wieder die Befragung des betreffenden Polizisten, auch vor Gericht. Bei allen betreffenden Terminen wurde von den Behörden Arztzeugnisse vorgelegt, in welchen er krankgeschrieben wurde. Die Gerichtsinstanzen waren sich genauso wie die Polizeiführung und die Staatsanwaltschaft der Brisanz dieser forensischen Manipulation bewusst, weshalb er gedeckt wurde und zu keinem Zeitpunkt von der Verteidigung befragt werden konnte.

Mai 2010: John Peeters

Im Zusammenhang einer umfangreichen Ermittlung gegen einen Drogenring wurde auch John Peeters in Uri verhaftet. Natürlich wurden die Namen der Beteiligten zu diesem Zeitpunkt nicht veröffentlicht und die vorliegenden Tatsachen konnten erst später aus den Akten eruiert werden. Der Gesundheitszustand von John während der Haft verschlechterte sich sehr schnell, was auf den plötzlichen Entzug von Drogen und Alkohol zurückgeführt wurde. Ein Psychiater diagnostizierte bei ihm Delirium Tremens (Säuferwahn), vom Drogenkonsum war ihm noch nichts bekannt. Nach einem Monat Haft wurde er in die Psychiatrie verlegt. Dort wurde er mit Medikamenten stabilisiert.  Obwohl starke Indizien für eine grössere Beteiligung bei einem Drogenring bekannt waren, wurde er nach Intervention der Urner Polizeiführung bei der Staatsanwaltschaft nach einem weiteren Monat entlassen. Seine Spitzeltätigkeit für die Polizei durfte nicht publik werden. Er musste eine kleine Busse bezahlen und wurde aus dem Kanton Uri weggewiesen.

Zu diesem Zeitpunkt hätte man John nochmals zu den gemachten Aussagen vom Januar befragen können, da er ja nun nachweisbar keine Drogen oder Alkohol konsumiert hatte, aber man weigerte sich. Der Staatsanwaltschaft war durch meine telefonische Nachfrage bei ihnen, welche nie bestritten wurde, bekannt, dass John seine Aussage ändern wollte. Es war damals bereits klar, dass eine erneute Aussage eine Anklage gegen mich obsolet machen würde, deshalb durfte sie keinesfalls stattfinden. Aus diesem Grund wurde auch die seltsame Wegweisung für John aus der Schweiz ausgehandelt, was keineswegs durch das angebliche geringe Delikt von John begründet werden konnte. Er wurde also nicht nur elegant der Wahrheitsfindung entzogen, er wurde passiv, später sogar aktiv vor meiner Verteidigung versteckt. Rund drei Jahre später wurde John in Frankreich verhaftet. Nun waren es die Franzosen, welche ihm Drogenhandel im großen Stil vorwarfen. In die Ermittlungen waren Polizeiorgane von fünf Ländern (Frankreich, Belgien, Holland, Deutschland und die Schweiz) beteiligt. Er wurde als Architekt des Rings bekannt und in den Akten geführt. Französische Beamten stellten auch ein Rechtshilfegesuch an die Staatsanwaltschaft Uri, weil man bei John nachweisbare Verbindungen nach Zürich und Uri fand. John besass auch noch ein Konto bei der Urner Kantonalbank, auf dem er erhebliche Vermögenswerte aus seiner kriminellen Tätigkeit deponiert hatte. Zwei Polizisten aus Uri reisten daraufhin nach Frankreich, um offiziell bei den Ermittlungen gegen John beizutragen. John wurde in Frankreich inhaftiert und 2015, kurz vor seinem Tod, aus gesundheitlichen Gründen zum Sterben entlassen.

Bei den Gerichtsprozessen vor 2015 in Uri verlangte meine Verteidigung ausdrücklich immer wieder die erneute Befragung von John Peeters unter anderem auch mit dem begründeten Verdacht, dass John ein Drogenhändler wäre. Ein Drogenhändler schafft sich selbstverständlich bei seiner Tätigkeit nicht nur Freunde. Erstfeld war bekanntlich nicht ein Dorf im Wilden Westen und Schüsse in der Nacht haben eine Vorgeschichte, welche nach dem meinem Wissen nicht den Behauptungen der Staatsanwaltschaft entsprechen konnte, da ich es ja nicht war. Der Staatsanwalt betitelte diesbezügliche Ausführungen der Verteidigung als Hirngespinste und Fantasien und legte mehrmals dar, John wäre nur ein harmloser Tourist gewesen, welcher keinerlei Feinde gehabt hätte. Einzig seine Version, welche mich als Täter sah, wäre nachvollziehbar. Obwohl er also wusste, dass die Verteidigung mit ihrem Verdacht genau richtig lag, belog die Staatsanwaltschaft das Gericht bereits damals mehrmals. Weil die Verteidigung nicht locker lies, beauftragten die Gerichtsinstanzen widerwillig vor den folgenden Berufungsprozessen die Staatsanwaltschaft und die Polizei, John zu suchen und zum Prozess vorzuladen. Das Bundesgereicht verlangte später ebenfalls ausdrücklich eine erneute Befragung von John Peeters und verpflichtete das Urner Obergericht entsprechend. Obwohl der Staatsanwalt durch das Rechtshilfeverfahren genau wusste, dass John in Frankreich im Gefängnis sass, bestätigte er mehrmals mündlich und schriftlich vor Gericht, dass die Staatsanwaltschaft und die Polizei keine Kenntnis über den Aufenthaltsort von John haben würden. Man könne ihn nicht finden, deshalb könne man ihn auch nicht erneut befragen. Warum war der Staatsanwaltschaft also die Verhinderung einer erneuten Befragung derart wichtig, dass er sogar nachweisbar das Gericht belog? Warum wurde dieses aktive Verstecken des angeblichen Hauptbelastungszeugen von der ebenfalls involvierten Urner Kantonspolizei gedeckt? Ganz einfach, beide Parteien wollten nicht die Wahrheit, sie wollten meine Verurteilung.

November 2010: Angeblicher Mordauftrag

Ich wurde verhaftet und mir wurde vorgeworfen, ich hätte Sasa Sindelic beauftragt auf meine noch Ehefrau Natalia Kosheva zu schiessen. Zu diesem Zeitpunkt waren wir bereits rund zwei Jahre getrennt. Die Staatsanwaltschaft konnte zu keinem Zeitpunkt ein glaubwürdiges Motiv für diese Behauptung aufzeigen, weil keins existierte. Das massgebliche Belastungsindiz war die gleiche Tatwaffe. Sicherlich kannte ich zu diesem Zeitpunkt Personen, welche auch unregistrierte Schusswaffen verkauften, mir wurden im Januar ja auch drei Waffen von den Behörden konfisziert. Sasa Sidelic wurde später auch der illegale Handel mit mehreren Schusswaffen nachgewiesen, er hatte also nachweisbar ebenfalls eine Auswahl von Waffen. Trotz dieser Tatsachen soll ich nach Ausführung der Staatsanwaltschaft Sasa die Tatwaffe übergeben haben um explizit mit der gleichen Waffe, welche ich im Januar benutzt hätte, auf Natalia zu schiessen. Eine solche Vorgehensweise war für die Behörden schlüssig und keineswegs zumindest merkwürdig. Bei der Waffe handelte es sich um eine Blow Mini, eine umgebaute Knallwaffe, welche dem Tatvorwurf entsprechend sicher nicht als beste Wahl angesehen werden konnte. Erst nach der Aussage von Sasa in der Rundschau (SRF) wurde der Verteidigung klar, warum die Schusswaffe vom Januar bewusst nochmals verwendet wurde. Leider wurden diese für mich entlastenden Aussagen nicht zugelassen und weiteren namhaften Personen wurde verboten vor dem Gericht erhellende Aussagen zu tätigen. Auch Sasa wiederholte seine gemachten Aussagen bei der Rundschau nicht mehr vor Gericht, weil die Vollzugsbehörde aus Uri ihm nachweisbar drohte, die vorzeitige Entlassung nach 2/3 der verbüssten Strafe nicht zu genehmigen, wenn er weiterhin mit den Medien sprechen würde. Zur gleichen Zeit begannen auch die Repressalien gegen mich während meiner Haft, aber es würde den Rahmen wohl sprengen, hier detailliert darauf einzugehen.

Aber nun konkret zum Tatverwurf, ich hätte jemand beauftragt auf meine Ehefrau zu schießen. Wie kann grundsätzlich eine solcher Auftrag belegt werden?

  • Mit der belastenden Aussage des Schützen
  • Mit einer schriftlichen oder mündlichen Aufzeichnung des angeblichen Auftrages
  • Mit Zeugen, welche dabei waren als der Auftrag erteilt wurde
  • Mit einer Telefonaufzeichnung
  • Mit einem Geldfluss vom Auftraggeber an den Auftragnehmer
  • Mit einem Geständnis des Angeklagten
  • Wenn die Verdachtsperson mit einer Drittperson über die Tat spricht, vielleicht sogar prahlt
  • Vielleicht habe ich etwas vergessen

Nichts von dem war vorhanden, ganz einfach deswegen, weil ich einen solchen Auftrag nie erteilt habe. Es wurde auch nie behauptet, man könne beweisen, dass ich den Auftrag erteilt hätte. Lapidar wurde einfach gesagt: Wer sollte es denn sonst gewesen sein. Auf dieser Grundlage wurden fragwürdige Indizienprozesse geführt, in denen Entlastendes nicht zugelassen und nachweisbar mit gefälschten Belastungsindizien, untermauert mit staatsanwaltschaftlichen Lügen vor Gericht, gearbeitet wurde. Selbstverständlich darf eine Anklagebehörde mit Mutmassungen und Behauptungen arbeiten, aber in einem Rechtsstaat darf sie das Gericht nicht belügen und keine Beweise fälschen oder manipulieren. Genauso ist sie verpflichtet, die Verteidigung über relevante Fakten zu informieren, auch wenn diese gegen die Anklage sprechen. In diesem Fall geht es jedoch nicht nur um Unterlassungen, es geht um aktive Handlungen gegen die Wahrheitsfindung.

Wenn Gerichte solche Vorgehensweisen der Anklagebehörden akzeptieren und selbst die Aufsichtsbehörden aus politischer Rücksichtnahme oder Eigeninteresse nicht eingreifen, ist in Konsequenz auch keine Objektivität und Wahrheit mehr möglich. Wie heissßt nun der Staat, in dem in der Justiz Realität und Wahrheit zweitrangig betrachtet und diese Pseudoprozesse von der Politik und den Boulevardmedien gelobt werden?

Hoffentlich konnte ich Ihnen mit meinen Ausführungen den Zusammenhang ein wenig aufzeigen. Ich könnte noch seitenlang weiterschreiben, aber es macht mich heute noch wütend und traurig, wenn ich wieder darüber nachdenke. Falls Sie dieses Thema interessiert, empfehle ich Ihnen mein Buch.