Berichterstattung von «Rundschau» im Fall Ignaz Walker beanstandet
Mit Ihren E-Mails vom 2. Dezember 2017 und vom 23. Januar 2018 (letztere haben Sie nach der Aufforderung zur Präzisierung durch den Ombudsmann SRG.D, Roger Blum, eingereicht) haben Sie die Berichterstattung der «Rundschau» im Fall Ignaz Walker beanstandet. Ihre Beanstandung behandeln wir als Zeitraumbeanstandung. Diese umfasst Sendungen, von denen die älteste höchstens drei Monate, die
