Der Urner Justizkrimi
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Nachtclubbesitzers Ignaz Walker abgewiesen. Nach jahrelangem hin und her wurde der Schuldspruch bestätigt. Es sei bewiesen, dass Walker den versuchten Mord an seiner Frau 2010, in Auftrag gegeben hatte. Raphael Prinz über die Hintergründe.