Der Fall Ignaz Walker – oder wenn die Medien plötzlich unangenehm werden | MEDIENWOCHE

von Carmen Epp

Im Mordprozess gegen Ignaz Walker stehen vermehrt die Medien im Fokus des Geschehens. Dass sich ausgerechnet die Urner Staatsanwaltschaft an den Enthüllungen der Medien stört, könnte heuchlerischer nicht sein.

Über Gerichtsfälle im Kanton Uri berichten üblicherweise je ein Vertreter der beiden Lokalmedien, bei grossen Fällen auch das Lokalradio und das Zentralschweizer Fernsehen. Beim Berufungsprozess vor dem Urner Obergericht im Fall Ignaz Walker jedoch wurde das Gericht regelrecht von den Medien überrannt. Mehr als 15 Journalisten hatten sich akkreditiert, um für lokale und nationale Medientitel über den Prozess zu berichten. Ihr Interesse geweckt hat wohl die «Rundschau». Die SRF-Sendung hatte in den letzten zwölf Monaten immer wieder gravierende Mängel der Urner Untersuchungsbehörden aufgedeckt.

Dass die Urner Staatsanwaltschaft an der ungewöhnlich grossen Medienpräsenz keine Freude fand, ist nicht verwunderlich. Schliesslich stand zuletzt auch sie im Fokus der Kritik, als die «Rundschau» enthüllte, dass sowohl der ehemalige als auch der aktuelle Oberstaatsanwalt Informationen zu einem wichtigen Kronzeugen bewusst zurückgehalten hatte. Statt sich den Vorwürfen zu stellen, die nunmehr auch der Verteidiger in den Raum warf und mit Dokumenten stützte, holte Oberstaatsanwalt Thomas Imholz in seinem Plädoyer zu einem Rundumschlag gegen die Medien aus.

Die Medienberichterstattung sei «extrem einseitig ausgefallen» und hätten mit der Wahrheit nichts zu tun. Vor allem die Berichte der «Rundschau» würden jeder Beschreibung spotten. Die SRF-Sendung hätte mit einer ihrer «Schattenstrafuntersuchung» nur ein Interesse gehabt: Zweifel an der Urner Justiz zu säen.

Dass es überhaupt so weit kommen konnte, führte Imholz auf Artikel 73 in der Schweizerischen Strafprozessordnung zurück. Demzufolge unterstehe die Staatsanwaltschaft im Gegensatz zur Verteidigung einer Geheimhaltungspflicht. Er habe also nicht einfach Akten an die Medien senden können, der Verteidiger hingegen schon. Das, so Imholz, habe zu einem medialen Ungleichgewicht und zu einem Kampf mit ungleichen Spiessen geführt. Während die Verteidigung sich regelrecht baden konnte in den Medien, habe die Staatsanwaltschaft keine Stellungnahme abgeben dürfen. Kein Wunder also, so Imholz, sind die Medienberichte «verteidigerlastig und -freundlich» ausgefallen.

Dass die Seite des Opfers von Beginn an mit dem «Blick» ein Sprachrohr erster Güte erhielt und damit der Vorverurteilung von Walker Tür und Tor geöffnet hatte, scheint Imholz nicht zu interessieren. Der Oberstaatsanwalt blendet darüber hinaus etwas noch Wesentlicheres aus: Nämlich dass die gesetzlich verordnete Schweigepflicht erst dann eingehalten wurde, als die Medien begannen, kritische Fragen zu stellen.

So liess es sich Imholz’ Vorgänger, Bruno Ulmi, nicht nehmen, den Medien regelmässig Auskunft zu erteilen über das Untersuchungsverfahren gegen Ignaz Walker. Noch vor dem erstinstanzlichen Verfahren 2012 sprach Ulmi in den Medien bereitwillig über die aufwendige Untersuchung, darüber, wie viele Zeugen befragt und was für Gutachten in Auftrag gegeben wurden, um schliesslich von «hinreichenden Verdachtsgründen» wegen notabene «schwerwiegenden Delikten» zu sprechen. Auf Walkers Gesuch um Haftentlassung angesprochen, begründete Ulmi gegenüber einer Lokalzeitung daraufhin lang und breit, wieso Walker seiner Meinung nach hinter Gitter zu bleiben habe.

Diese Äusserungen der Urner Staatsanwaltschaft in den Medien blieben unwidersprochen. Abgesehen von den Plädoyers während der Verfahren vor Land- und später vor Obergericht kam Walkers Verteidiger in der Presse kaum je zu Wort. Und selbst dann wurden die Aussagen des Verteidigers vom Oberstaatsanwalt sogleich kühn als «wilde Theorien» verschrien.

Erst als die «Rundschau» im Herbst 2014 begann, sich ernsthaft mit diesen angeblich «wilden Theorien» der Verteidigung auseinanderzusetzen, hüllte sich die Staatsanwaltschaft in vermeintlich nobles Schweigen. Auf einmal konnte man mit Verweis auf ein «hängiges Verfahren» keine Stellungnahmen mehr abgeben. Und schürte damit das Bild der armen Staatsanwaltschaft, der die Hände gebunden sind und die Kritik von Gesetzes wegen umkommentiert über sich ergehen lassen muss. Um dann während des Berufungsprozesses nicht minder arrogant verkünden zu können, die Medien hätten nur einseitig berichtet.

Die Medienschelte der Urner Staatsanwaltschaft greift also nicht nur zu kurz. Sie entlarvt sich gar als eigentliches Ablenkungsmanöver. Statt sich mit den Enthüllungen auseinanderzusetzen, welche kritische Medien in den vergangenen Monaten hervorgebracht hatten und die geradezu nach einer Erklärung schreien, versucht Oberstaatsanwalt Imholz, sich als Opfer zu inszenieren. Als Opfer angeblich ungleich langer Spiesse, die der Staatsanwaltschaft in Tat und Wahrheit erst dann zu lang wurden, als sie wunde Punkte aufzudecken begannen.

Dass sich Imholz damit aus der Affäre ziehen will, mag noch einigermassen verständlich sein. Nicht nachvollziehen kann ich jedoch jene Journalisten, die – statt auf Antworten auf kritische Fragen zu pochen – nun in die selbe Kerbe schlagen und ebenfalls Medienschelte betreiben. Gerade sie sollten doch wissen, dass ihre Arbeit auf wenig Gegenliebe stösst, sobald sie kritisch und unbequem wird. Wenn sie nun die Kollegen der «Rundschau» für eben diese Haltung kritisieren, erweisen sie dem kritischen Journalismus – und damit letztlich auch sich selbst – einen Bärendienst.

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