Berichterstattung von «Rundschau» im Fall Ignaz Walker beanstandet

Mit Ihren E-Mails vom 2. Dezember 2017 und vom 23. Januar 2018 (letztere haben Sie nach der Aufforderung zur Präzisierung durch den Ombudsmann SRG.D, Roger Blum, eingereicht) haben Sie die Berichterstattung der «Rundschau» im Fall Ignaz Walker beanstandet. Ihre Beanstandung behandeln wir als Zeitraumbeanstandung. Diese umfasst Sendungen, von denen die älteste höchstens drei Monate, die jüngste höchstens 20 Tage zurückliegt. Somit umfasst Ihre Beanstandung zwei Sendungen, nämlich jene vom 15. November 2017 «Justiz-Krimi: Die unglaubliche Geschichte des Ignaz Walker»[1] und «50 Jahre Rundschau – die Jubiläumssendung» vom 3. Januar 2018[2]. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

Beanstandung vom 2. Dezember 2017:

Die Rundschau hat in mehreren Berichten nachweislich mit falschen Anschuldigen und Fakten im Fall Ignaz Walker den Kanton Uri und seine behördlichen Instanzen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) verunglimpft.

Selbst das Bundesgericht hat in seinem Urteil die Rolle der Rundschau kritisiert. Die in der «Rundschau» verbreitete Theorie, dass Walker Opfer eines Komplotts geworden sei, müsse «klar verworfen werden», wird im NZZ-Artikel der Entscheid des Gerichts zitiert.

Weiter wurde mehrfach mit dem Einmischen der Medien versucht, ein laufendes Verfahren mit teils fahrlässig Recherchierten Fakten zu beeinflussen.

Abschliessend möchte ich noch als Urner Bürger festhalten, dass für den Kanton Uri und seine Behörden ein massiver Reputationsschaden entstanden ist. Durch die Verbreitung von Unwahrheiten und haltlosen Komplotttheorien seitens der Rundschau, insbesondere dem Redaktionsleiter Mario Poletti, wurde die Integrität und Glaubwürdigkeit der Urner Justiz ungerechtfertigt untergraben.

Ich sehe vor allem eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsverbots als erfüllt.

Beanstandungspräzisierung vom 23. Januar 2018:
Ich beziehe mich wiederum auf die oben genannte Beschwerde bezüglich der falschen Berichtserstattung der Rundschau im Fall Ignaz Walker. Konkret wird im aktuellen Rückblick vom 03. Januar 2018 wieder mit Bildern des «flüchtenden» Urner Oberstaatsanwalt Thomas Imholz mit den nachweislich (gemäs Bundesgericht) haltlosen Reportagen über den Fall Ignaz Walker berichtet.

Des weiteren führt die Rundschau auf der Internetseite eine eigene Rubrik zum Thema. Ich bitte Sie, jetzt auf meine Beschwerde einzugehen und die Sache zu untersuchen…..

srgd.ch