Der Fall Walker hat die Schweiz während den vergangenen eineinhalb Jahren in seinen Bann gezogen. Das Politmagazin „Rundschau“ des Schweizer Fernsehens hatte in Berichten gravierende Verfahrensfehler aufgedeckt und lässt gar Zweifel an der Schuld des Angeklagten aufkommen. Es wurde im großen Stil gepfuscht: Volltrunkene Belastungszeugen, unsaubere DNA-Beweise, Drogentelefone und verdächtige Kontaktlisten, welche die Ermittler nicht prüfen ließen.
Trotzdem hat das Urner Obergericht in der Innerschweiz Ignaz Walker zu 28 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Dies nachdem 2014 die oberste Schweizer Instanz, das Bundesgericht, das Urteil von 2013 aufgehoben hatte. Damals war Ignaz Walker zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Walker wurde beschuldigt, einen Auftragskiller auf seine Ex-Frau ausgesetzt zu haben. Die getrennt lebende Ehefrau wurde am 12. November 2010 durch Schüsse aus einer Pistole verletzt, überlebte aber. Damals hatte es das Urner Obergericht als erwiesen betrachtet, dass Walker am 4. Januar 2010 auch noch selber auf einen Gast geschossen hatte, jedoch ohne ihn zu treffen.
Mehr als 146.000 Euro Entschädigung
Weil Walker schon 1600 Tage hinter Gittern verbracht hat, muss er nicht mehr ins Gefängnis. Für die zu viel abgesessene Untersuchungs- und Sicherheitshaft wird der Angeklagte sogar entschädigt. Laut einem Bericht des „Tages Anzeiger“ ergibt das nun bei einem Satz von 200 Franken (183 Euro) zu 22 Monaten einen Gesamtbetrag von 146.575 Euro.
Das Gericht beurteilt die Schüsse auf den Gast auch nicht mehr als versuchte vorsätzliche Tötung, sondern neu als Gefährdung des Lebens, was weniger schwer wiegt. Die Strafkammer stützt sich bei der Verurteilung vor allem auf die Aussagen des mutmaßlichen Opfers, das sich unmittelbar nach der Tat mit 2,58 Promille im Blut bei der Polizei gemeldet hatte.
Der Architekt des Drogenhandels
Bei dem Angeschossenen handelte es sich um den Holländer Johannes Peeters, der sich bei Verhören selbst als „Architekten des Drogenhandels“ bezeichnet hatte, dessen Rolle es sei, Drogenreisen zu organisieren, Kunden zu finden und mit den Auftraggebern die Geldübergaben zu vereinbaren. Als Peeters im Zusammenhang mit dem Fund von acht Kilogramm Amphetamin in Untersuchungshaft genommen wurde, fanden die Ermittler in seiner Wohnung verschiedene Mobiltelefone und Anruflisten, die vermutlich von Partnern aus dem Drogenmilieu stammten. Überprüft wurden weder die Nummern noch die Mobiltelefone. Dies geht aus Dokumenten hervor, welche der „Rundschau“ vorliegen. Peeters war der Hauptbelastungszeuge im Strafverfahren gegen Ignaz Walker.
Es ist aber unklar, wie glaubwürdig die Aussagen Peeters seien – nicht nur wegen der Trunkenheit bei seiner Aussage kurz nach der Tat. In einem TV-Interview gab am 7. Januar 2015 zudem der wegen versuchten Mordes zu 8,5 Jahren Gefängnisstrafe verurteilte Auftragskiller Sasa Sindelic preis, dass Peeters, Walkers Ex-Frau und deren neuer Partner eine Intrige inszeniert hätten, um Walker zu schaden. Auch die Schussrekonstruktion am Tatort hatte ergeben, dass sich das Geschehen nicht so abgespielt haben konnte, wie es Walkers Ex-Frau geschildert hatte. Das Gericht sprach Walker deshalb in diesem Punkt mangels Beweisen frei. Walker beteuert bis heute, er habe damals nicht auf Peeters geschossen. Walker sagt, Peeters habe ihn sogar ein paar Tage später aufgesucht, um sich für die falsche Anschuldigung zu entschuldigen. Der Holländer habe ihm auch erklärt, er sei bei seiner Aussage von der Polizei unter Druck gesetzt worden.
Walkers Verteidiger Linus Jaeggi verlangte mehrmals, dass das Gericht den Holländer noch einmal befragen sollte. Ohne Erfolg. Falls Peeters seine Anschuldigungen heute doch noch zurückziehen oder weitere Informationen preisgeben möchte, ist es jetzt zu spät. Die „Rundschau“ fand heraus, dass der Holländer am 18. August 2015 nach schwerer Krankheit in Roubaix, Frankreich starb.
Das forensische „Wunder von Erstfeld“
Auch während den Untersuchungen im Fall Walker war es zu Ungereimtheiten gekommen. Auf der Patronenhülse, die nach dem Schuss auf Peeters am Tatort lag, fand ein Kriminaltechniker eine DNA-Spur auf der Patronenhülse, was an ein forensisches Wunder grenzte. Menschliches Erbgut bleibt nach einer Schussabgabe kaum je an Hülsen haften. Der Haken: Genau der Kriminaltechniker, der die sagenhafte DNA-Entdeckung machte, war in einen Streit mit Cabaret-Chef Walkers verwickelt gewesen. Die Urner Oberrichter aber glaubten an das „Wunder von Erstfeld“ und stützten ihren Schuldspruch gegen Walker auf diese DNA-Spur.
Als im Mai 2012 Walkers Vater im Hause von Walkers Bruder starb, zeigten die Ermittler wenig Interesse daran, den Todesfall aufzuklären. Auch dann nicht, als Walkers Bruder mit einem Testament auftauchte, in dem stand, dass Walker enterbt würde und sein Bruder als großen Nutznießer bestimmte. Langsam wird es Zeit, Licht in das seichte Gewässer dieses Gerichtsfalls zu bringen. Auch die Rolle der fallführenden Oberstaatsanwälte Bruno Ulmi und Thomas Imholz sollten untersucht werden.
Ulmi hat sich unterdessen in die Ferienregion Graubünden abgesetzt, wo er als Staatsanwalt aktiv ist. Sein Nachfolger Imholz muss jetzt alleine schauen, wie er die Behörde nach außen vertritt. Einfach wird es wohl nicht werden mit dem angeschlagenen Vertrauen in die Strafverfolgung.
Schweizer Justizskandal: Rotlicht-Größe Ignaz Walker teilweise freigesprochen FAZ.NET